Gesetz für autonome Autos

Der deutsche Bundestag findet es an der Zeit, den Regelbetrieb für Robo-Autos einzuleiten und hat ein Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet. Deutschland soll laut der Initiative „eine Führungsrolle“ in diesem Bereich einnehmen. Vollautomatisiertes Fahren der Stufe 4, bei dem das System für definierte Anwendungen komplett die Kontrolle übernimmt und vom Fahrer nicht mehr überwacht werden muss, soll damit zunächst in festgelegten Betriebsbereichen bundesweit im öffentlichen Strassenverkehr im Regelbetrieb erfolgen können. Mehrheitsfähig war unter den Parteien der Zusatz, ein „Not-Aus“-Knopf als verbindlich zu erklären. Dies steigere „das subjektive Sicherheitsempfinden der Passagiere“. Auch sollen Unfallgeschädigte zu den beim Betrieb gespeicherten Daten Anspruch erhalten, gleichzeitig gilt jedoch die Datenschutz-Grundverordnung. Soweit so gut. Interessant sind die Ergebnisse der YouGov-Befragung: Nur noch 48% der Befragten sagen, dass autonome Fahrzeuge ihnen Angst machen. Uns schreckt eher folgendes auf: Nur für 28% kämen Sharing-Angebote mit autonomen Autos infrage. 27% können sich vorstellen, selbst ein autonomes Auto zu kaufen. Achtung: Wenn wir alle wieder eigene Fahrzeuge kaufen, die noch autonom rumkurven können, dürfte der Verkehr nochmals stark zunehmen …

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