Überblick Jobbike
In der Schweiz gibt es einige Anbieter (siehe Tabelle oder Trafikguide), die aufs Bike-Leasing im Sinne eines Jobrads aufsteigen – das Phänomen an sich ist aber immer noch sehr klein. Einige Fakten als Wissenstransfer aus Mobilitätsmanagement-Projekten von Trafiko:
- Pricing und Bikes: Es ist zu beachten, dass das Velo an sich sehr entscheidend für die Preise ist. So gilt es als Unternehmen über folgendes zu entscheiden: Möchte man ein Standard-E-Bike anbieten, welches dazu da ist, die Mitarbeitenden dieses Verkehrsmittel mal ausprobieren zu können. Oder möchte man ein Top-E-Bike anbieten, welches auch für weite Pendelstrecken bestens gerüstet ist und hohen Ansprüchen und intensiver Nutzung gewachsen ist. Es gibt auch die Möglichkeit, den Mitarbeitenden die Wahl des E-Bikes offen zu lassen. Dabei ist ein Beitrag durch das Unternehmen fix, und der Restbetrag des Mitarbeiters richtet sich nach dem Preis des von ihnen ausgewählten Bikes (Beispiel Bikebox).
- Geschäftsmodell: Weiter gibt es B2B- und B2C-Modelle. Für die Unternehmen ist ein B2C-Angebot deutlich weniger aufwändig, da sie nicht in den Leasingvertrag eingebunden sind. B2B ist hingegen für die Mitarbeitenden attraktiver, da sie sich um nichts kümmern müssen und einfach das E-Bike zur Verfügung gestellt erhalten.
- Versicherung: Wird teilweise mit offeriert oder kann bei bestehenden Versicherungsverträgen des Unternehmens einbezogen werden (Diebstahl, Haftpflicht, usw.).
- Wartung: Bei Trafiko-Projekten haben wir jeweils einen Service pro Jahr integriert, zusätzliches geht zu Lasten des Mitarbeiters (u.a. Reparaturen aufgrund von übermässigem Verschleiss).
- Steuern: Hier unterscheiden sich die kantonalen Vorgaben. In Luzern gilt der Grenzbetrag von CHF 500, welcher bei derartigen Lohnnebenleistungen pro Jahr steuerbefreit ist. Dieser wird bei einem E-Bike-Leasing überschritten. Es kommt jedoch darauf an, wie hoch der Firmenbeitrag und der Beitrag des Mitarbeiters ist (gewisse Firmen übernehmen alle Kosten, andere zahlen einen Beitrag und überlassen die restlichen Kosten den Mitarbeitenden). Zudem kommt es darauf an, ob die Steuerbehörde andere Lohnnebenleistungen mit anderen Zwecken zu diesem Gesamtbetrag dazu zählt oder diese separat je betrachtet (z.B. Lohnnebenleistung 1 ist zur Mobilität, Lohnnebenleistung 2 für Dienstaltersgeschenk, etc.).