Mobilitätskonzepte im Stockwerkeigentum

Mobilitätskonzepte im Mietwohnungsbau sind inzwischen gang und gäbe. Doch wie sieht es im Stockwerkeigentum aus? Auch hier gewinnt das Thema an Bedeutung, wie unsere aktuellen Projekte CHAMA Columbus (Cham), Max-Towers (Aesch/Reinach) oder Bell-Areal (Kriens) zeigen. Ein weiteres Indiz für die Dringlichkeit dieses Themas ist die Tatsache, dass wir am 14. November 2023 an der Tagung zum Stockwerkeigentum der Universität Luzern vor über 250 Jurist:innen und Bewirtschafter:innen über Mobilitätskonzepte referieren durften (Buch zur Tagung kaufen). Dabei machten wir auf drei Besonderheiten gegenüber klassischem Mietwohnungsbau aufmerksam: 1. Entscheidend ist im Stockwerkeigentum die Sicherstellung von betrieblichen Massnahmen, in dem die langfristige Finanzierung Stockwerkeigentums-Reglement verankert wird – zum Beispiel für die Deckung eines Defizits von Carsharing. 2. In der Regel müssen die notwendigen Flächen (z.B. Abstellplatz für Bikesharing) dem gemeinschaftlichen Eigentum wie einer Infrastrukturparzelle im Miteigentum zugewiesen werden. 3. Beim Verkaufsprozess müssen die Mobilitätskonzepte bei der Käuferschaft thematisiert werden.

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